Achtung: Neue Regelungen für Hundehalter/innen!

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Neues Hundehaltergesetz

Der Anlass für die Änderungen, die jetzt kommen, war der Angriff eines Pitbull-Mischlings auf einen Buben in Ottensheim im Sommer 2019. Der Bub wurde dabei schwer verletzt. Damals waren viele Stimmen laut geworden, die Verschärfungen bei den Vorschriften zur Hundehaltung forderten

Ab dem 1. Dezember 2024 tritt das neue Hundehaltegesetz in Oberösterreich in Kraft. Das Gesetz bringt wichtige Änderungen, wie die Einführung einer Maulkorb- und Leinenpflicht für bestimmte Hunderassen, neue Schulungspflichten für Hundehalter und eine klare Definition für „große Hunde“ und „spezielle Rassen“. Ziel ist es, durch diese Maßnahmen eine harmonische und sichere Beziehung zwischen Hund und Mensch zu fördern.

Bestehende Hundebesitzer

Für bestehende Hundebesitzer ändert sich wenig. Das neue Gesetz gilt ab dem 01. Dezember 2024 für neu angeschaffte Hunde bzw. nach einem Halterwechsel. Eine Ausnahme bilden Hunde spezieller Rassen.

Hundeanmeldung – Was wird benötigt?

  • Name, Geburtsdatum und Adresse des Halters
  • Sachkundenachweis (VOR Beginn der Hundehaltung zu absolvieren)
  • Nachweis Haftpflichtversicherung über mind. € 725.000,--
  • Registrierungsbestätigung Heimtierdatenbank (Animaldata, PetCard)
  • Name, Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter des Hundes (Hundepass mit Chipnummer)
  • Name und Adresse jener Person, die den Hund zuletzt gehalten hat (voriger Halter oder Züchter)
  • Sonstige Nachweise (zB tierärztliche Bestätigung über Größe und Gewicht des mind. 12 Monate alten Hundes, Alltagstauglichkeitsprüfung, Bestätigung Begleithundeprüfung, Brauchbarkeitsprüfung, verhaltensmedizinische Evaluierung)

Hundemarke

Die Ausgabe einer Hundemarke durch die Gemeinde fällt ab Dezember 2024 zur Gänze weg. An deren Stelle tritt eine Registrierungspflicht. (Chip)

Hundehaltung – Allgemeine Regeln

Ein Hund ist so zu verwahren, zu halten und zu führen, dass

  • Mensch und Tier nicht gefährdet werden,
  • Mensch und Tier nicht über zumutbares Maß belästigt werden,
  • der Hund an öffentlichen Orten oder "fremden" Grundstücken NICHT unbeaufsichtigt herumlaufen kann.
  • Die Exkremente des Hundes müssen an öffentlichen Orten und im Ortsgebiet beseitigt und ordnungsgemäß entsorgt werden.
  • Alle Hunde müssen an öffentlichen Orten und im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.
  • Auffällige Hunde und Hunde „spezieller Rassen“ sind an öffentlichen Orten und im Ortsgebiet an der Leine und MIT Maulkorb zu führen.

Für Fragen rund um dieses Thema steht das Bürgerservice der Marktgemeinde Ottensheim gerne zur Verfügung.

Weitere Infos unter:
www.sichermithund.at
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/95653.htm

 


24.08.2022