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Der Anlass für die Änderungen, die jetzt kommen, war der Angriff eines Pitbull-Mischlings auf einen Buben in Ottensheim im Sommer 2019. Der Bub wurde dabei schwer verletzt. Damals waren viele Stimmen laut geworden, die Verschärfungen bei den Vorschriften zur Hundehaltung forderten
Ab dem 1. Dezember 2024 tritt das neue Hundehaltegesetz in Oberösterreich in Kraft. Das Gesetz bringt wichtige Änderungen, wie die Einführung einer Maulkorb- und Leinenpflicht für bestimmte Hunderassen, neue Schulungspflichten für Hundehalter und eine klare Definition für „große Hunde“ und „spezielle Rassen“. Ziel ist es, durch diese Maßnahmen eine harmonische und sichere Beziehung zwischen Hund und Mensch zu fördern.
Bestehende Hundebesitzer
Für bestehende Hundebesitzer ändert sich wenig. Das neue Gesetz gilt ab dem 01. Dezember 2024 für neu angeschaffte Hunde bzw. nach einem Halterwechsel. Eine Ausnahme bilden Hunde spezieller Rassen.
Hundeanmeldung – Was wird benötigt?
Hundemarke
Die Ausgabe einer Hundemarke durch die Gemeinde fällt ab Dezember 2024 zur Gänze weg. An deren Stelle tritt eine Registrierungspflicht. (Chip)
Hundehaltung – Allgemeine Regeln
Ein Hund ist so zu verwahren, zu halten und zu führen, dass
Für Fragen rund um dieses Thema steht das Bürgerservice der Marktgemeinde Ottensheim gerne zur Verfügung.
Weitere Infos unter:www.sichermithund.athttps://www.land-oberoesterreich.gv.at/95653.htm
24.08.2022
Dez| FebJan
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http://derstandard.at/anzeiger/immoweb/Immobilien-suche.aspx