Europa-Wählerevidenz für nicht-österreichische EU-BürgerInnen

Wahlen

Europa-Wählerevidenz für nicht-österreichische EU-BürgerInnen

Möchten Sie bei der nächsten Europawahl die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments wählen?

Dann müssen sie einen Antrag auf Eintragung in die Europa-Wählerevidenz stellen.

Voraussetzungen sind:

  • Sie haben eine Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaates (nicht-österreichische EU-BürgerIn)
  • Sie haben das 14. Lebensjahr abgeschlossen.
  • Sie haben einen Hauptwohnsitz in Altschwendt.

Bei Europawahlen sind Sie wahlberechtigt, wenn Sie am Wahltag das 16. Lebensjahr abgeschlossen haben.

Wenn Sie sich in die Europa-Wählerevidenz eintragen lassen möchten, können Sie dies schriftlich (auch per E-Mail) oder persönlich erledigen. Eine telefonische Befragung ist nicht möglich.

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular "Antrag auf Eintragung in die Europa-Wählerevidenz für Unionsbürger(innen) die innerhalb des Bundesgebietes ihren Hauptwohnsitz haben" (online ausfüllen unter: 

https://www.bmi.gv.at/412/Europawahlen/Informationen_fuer_nicht_oesterreichische_Unionsbuerger_innen.aspx

  • Nachweis der Identität: 

          Bei einem schriftlichem Antrag: Kopie des Identitätsnachweises (Reisepass, Personalausweis, Führerschein,...)

          Bei einem persönlichem Antrag: Vorlage eines Identitätsnachweises (Reisepass, Personalausweis, Führerschein,...)

16.02.2024