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Dann müssen sie einen Antrag auf Eintragung in die Europa-Wählerevidenz stellen.
Voraussetzungen sind:
Bei Europawahlen sind Sie wahlberechtigt, wenn Sie am Wahltag das 16. Lebensjahr abgeschlossen haben.
Wenn Sie sich in die Europa-Wählerevidenz eintragen lassen möchten, können Sie dies schriftlich (auch per E-Mail) oder persönlich erledigen. Eine telefonische Befragung ist nicht möglich.
Sie benötigen folgende Unterlagen:
https://www.bmi.gv.at/412/Europawahlen/Informationen_fuer_nicht_oesterreichische_Unionsbuerger_innen.aspx
Bei einem schriftlichem Antrag: Kopie des Identitätsnachweises (Reisepass, Personalausweis, Führerschein,...)
Bei einem persönlichem Antrag: Vorlage eines Identitätsnachweises (Reisepass, Personalausweis, Führerschein,...)
16.02.2024
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