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Für die Haltung von gekörten Vatertieren (Stiere, Eber, Schafböcke) kann bei der Gemeinde Altschwendt um einen Gemeinde-Beitrag angesucht werden. Voraussetzung ist, dass das gekörte Vatertier mindestens der Zuchtwertklasse III a angehört und zur öffentlichen Zucht im Gemeindegebiet zur Verfügung gestellt wird. Die Höhe der Ankaufsbeihilfe für Stiere ist mit 10% des Ankaufspreises oder maximal € 181,-- begrenzt. Für Eber und Schafböcke beträgt die Beihilfe maximal € 72,-- Zur Beantragung ist der Körschein und die Versteigerungsabrechnung vorzulegen. Gemeinderatsbeschluss.
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