Gemeindezeitung |Formulare |Kontakt |Bürgermeisterbrief |Cookies |Abfallplaner |Fotogalerie |Suche |Datenschutz |Barrierefreiheit
Home > Gemeindeamt Altschwendt > Gesundheit und Soziales > Familienförderungen in Oberösterreich
Erst nach erfolgter bzw. bereits im Besitz befindlicher Betriebserlaubnis bzw. der technischen Kfz-Überprüfung (im Falle eines Gebrauchtwagens) kann um Zulassung des Kraftfahrzeugs im neuen Aufenthaltsland angesucht werden.
Zulassung von Autos und anderen Kfz in der EU (→ Your Europe)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
BenutzernamePasswortNeuer BenutzerPasswort vergessen?Hilfe zur Registrierung
Mai| JulJun
| A| A
http://derstandard.at/anzeiger/immoweb/Immobilien-suche.aspx