Gemeindezeitung |Formulare |Kontakt |Bürgermeisterbrief |Cookies |Abfallplaner |Fotogalerie |Suche |Datenschutz |Barrierefreiheit
Home > Ämter und Behörden > Index
Die meisten Arbeitsverträge (→ USP) (Dienstverträge) verlangen eine unverzügliche Bekanntgabe der geänderten Personaldaten.
Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Änderungen der zuständigen Krankenkasse mitzuteilen.
Als Selbstständige/Selbstständiger sollten Sie nicht vergessen, Ihre Geschäftspartnerinnen/Geschäftspartner über Ihre Namensänderung in Kenntnis zu setzen.
Krankenkasse (→ Dachverband der Sozialversicherungsträger)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
BenutzernamePasswortNeuer BenutzerPasswort vergessen?Hilfe zur Registrierung
Apr| JunMai
| A| A
http://derstandard.at/anzeiger/immoweb/Immobilien-suche.aspx