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Jedes Kfz-Kennzeichen beginnt mit einer Abkürzung für die Zulassungsbehörde und dem Landeswappen. In der folgenden Tabelle sind alle Abkürzungen für das Bundesland Niederösterreich angeführt.
Nach der Auflösung des Verwaltungsbezirks Wien-Umgebung Anfang 2017 haben bestehende (d.h. bereits zugewiesene) "WU"-Kennzeichen ihre Gültigkeit behalten(ausgenommen die auf 15 Jahre befristete Gültigkeit von Wunschkennzeichen). Seit 2020 gibt es nun ein eigenes Kennzeichen "KG" für Klosterneuburg (nach "WU" zuletzt "TU"). Bereits zugewiesene Kennzeichen mit der Behördenbezeichnung "WU“ oder "TU“ für das Gemeindegebiet Klosterneuburg bleiben weiter gültig.
Informationen zu Sonderkennzeichen, z.B. für Kfz oberster Verwaltungsorgane oder der Bundespolizei, finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
§ 26 Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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