Hundeabgabe: (jährlich)
€ 60,00
Hundemarke: Dauerhundemarke € 0,72
Entsprechend der Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 23. Dezember 1963, LGBI.Nr. 67/1963 werden Sie informiert, dass alle über 12 Wochen alten Hunde mit einer Hundemarke am Halsband zu kennzeichnen sind. Die Erneuerung der Hundemarke ist in folgenden Fällen notwendig: - bei Unlesbarkeit der Prägung - bei Verlust - bei Wohnsitzverlegung in eine andere Gemeinde.