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Hundeabgaben und Hundemarke
Hundeabgabe:
(jährlich)
je Hund: € 60,00
Hundemarke:
Dauerhundemarke: € 4,00
Entsprechend der Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 23. Dezember 1963, LGBI.Nr. 67/1963 werden Sie informiert, dass alle über 12 Wochen alten Hunde mit einer Hundemarke am Halsband zu kennzeichnen sind.
Die Erneuerung der Hundemarke ist in folgenden Fällen notwendig:
- bei Unlesbarkeit der Prägung
- bei Verlust
- bei Wohnsitzverlegung in eine andere Gemeinde.
Zuständig
Renate Berndorfer
(Meldeamt, Buchhaltung)
Jasmin Fesel
(Meldeamt, Buchhaltung)
Johann Hainzl
(Amtsleiter)